Im Jubiläumsjahr hatte der Stiftungsrat eine Reihe von Architektenwettbewerben zur Realisierung zukunftsweisender Wohnangebote beschlossen. Unter Einbeziehung der zur Verfügung stehenden Technik soll ein Wohnumfeld geschaffen werden, das den Bedürfnissen der Bewohnerinnen und Bewohner entspricht und dabei auch ihre Unterstützungsbedarfe sowie die Arbeitsbedingungen der Dienste in den Blick nimmt.
Die erste Umsetzung eines solchen Architektenwettbewerbs betrifft eine stationäre Pflegeeinrichtung im Sinne des SGB XI. Um das Ziel wegweisender Beispiele der Architektur von Einrichtungen im Sinne der Menschen zu erreichen, soll ein Planungswettbewerb durchgeführt werden.
Bei der Umsetzung des Hauses der stationären Altenhilfe sollen insbesondere folgende Aspekte berücksichtigt werden:
- eine bauliche Gestaltung, die den Bewohnerinnen und Bewohnern ein hohes Maß an Privatsphäre bietet und ihnen ermöglicht, ihren Wohnraum individuell zu gestalten und ein persönliches Zuhause-Gefühl zu entwickeln.,
- eine kosten- und energiebewusste Bauweise,
- die frühzeitige Einplanung assistierender Technologien,
- die Schaffung von Strukturen für einen effizienten Personaleinsatz sowie
- eine bauliche Gestaltung, die sowohl dem demographischen Wandel Rechnung trägt
- als auch alternative Nachnutzungen ermöglicht.
An vielen Stellen wird aus unterschiedlichen fachlichen Perspektiven über die Altenhilfe sowie ihre Abläufe und Gestaltung nachgedacht. Mit diesem Projekt sollen diese verschiedenen Akteure zusammengeführt werden, um das gemeinsame Nachdenken in eine konkrete praktische Umsetzung zu überführen.
Am Ende soll der begleitete Prozess so dokumentiert sein, dass er zum Nachdenken anregt und bei ähnlichen Projekten ein leichtes Nachvollziehen ermöglicht und in Auszügen ggf. Anwendung findet.