Der Vorstand führt die laufenden Geschäfte der Stiftung und vertritt sie gerichtlich und außergerichtlich. Er bereitet strategische Weichenstellungen für die Entscheidung im Stiftungsrat vor.
Der Vorstand
Der Stiftungsrat
Dieser Rat trifft die wichtigsten Entscheidungen für die SozialstiftungNRW. Er wählt aus, welche Projekte gefördert werden, und legt die strategische Grundausrichtung der Stiftung fest. Um diese Entscheidungen auf eine breite Basis zu stellen, ist der Stiftungsrat vielfältig besetzt. Ein erster Teil der Mitglieder sind fünf Abgeordnete des NRW-Landtags, die vom Landtag in den Stiftungsrat gewählt werden. Ein zweiter Teil sind zwei Vertreterinnen oder Vertreter der Spitzenverbände in der Arbeitsgemeinschaft Freie Wohlfahrtspflege NRW. Vervollständigt wird der Stiftungsrat durch drei Vertreterinnen oder Vertreter, die von den zuständigen Ministerien des Landes NRW entsandt werden.
Dieser Rat trifft die wichtigsten Entscheidungen für die SozialstiftungNRW. Er wählt aus, welche Projekte gefördert werden, und legt die strategische Grundausrichtung der Stiftung fest. Um diese Entscheidungen auf eine breite Basis zu stellen, ist der Stiftungsrat vielfältig besetzt. Ein erster Teil der Mitglieder sind fünf Abgeordnete des NRW-Landtags, die vom Landtag in den Stiftungsrat gewählt werden. Ein zweiter Teil sind zwei Vertreterinnen oder Vertreter der Spitzenverbände in der Arbeitsgemeinschaft Freie Wohlfahrtspflege NRW. Vervollständigt wird der Stiftungsrat durch drei Vertreterinnen oder Vertreter, die von den zuständigen Ministerien des Landes NRW entsandt werden.