Barrierefreiheit

Die Stiftung Wohlfahrtspflege NRW ist bemüht, ihre Webauftritte im Einklang mit den nationalen Rechtsvorschriften zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates barrierefrei zugänglich zu machen.
Die folgende Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für den Internetauftritt sozialstiftung.nrw und wurde am 25. November 2024 erstellt.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Der Internetauftritt sozialstiftung.nrw ist wegen der folgenden Unvereinbarkeiten und Ausnahmen teilweise mit der BITVNRW vereinbar.

Nicht barrierefreie Inhalte

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus folgenden Gründen nicht komplett barrierefrei:

  1. Videos
    Die eingebundenen Videos sind nur begrenzt barrierefrei. 
    Sie sind barrierefrei steuerbar: Alle Steuerungen wie Play/Pause, Lautstärkeregler und Fortschrittsbalken sind für Tastatur und Screenreader zugänglich und vollständig nutzbar.
    Allerdings gibt es keine separate Tonspur,  die zur Anzeige von Untertiteln, Beschreibungen oder Transkription in Videos verwendet werden kann.
  2. Downloads
    Die Downloads sind barrierefrei eingebunden, sie sind Tastatur gesteuert aufruf- und herunterladbar, es gibt Informationen über den Titel und die Größe des Downloads.
    Die pdf’s selber sind nicht barrierefrei nutzbar.

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen beruht auf einer selbst vorgenommenen Bewertung. 
Getestet wurden die Barrierefreiheit mithilfe von 

  • Automatisierter Prüfung mit Pa11y (WCAG 2.2 Level AA Check) ohne Fehler

  • Analyse mit Unlighthouse / lighthouse mit einen Durchschnittswert von 99

  • Manuelle Screenreader Tests

  • Manuelle Farbkontrast Prüfung (WCAG Color Contrast Tool)

  • Manuelle Prüfung auf Tastaturbedienbarkeit

Diese Erklärung wurde zuletzt am 20. November 2024 überprüft.

Feedback und Kontakt

Sind Ihnen Mängel beim barrierefreien Zugang zu Inhalten auf dieser Seite aufgefallen? Oder haben Sie Fragen zum Thema Barrierefreiheit? Dann können Sie sich gerne bei uns melden. Bitte benutzen Sie dafür das vorgesehene Kontaktformular auf dieser Website: https://sozialstiftung.nrw/kontakt

Bitte beachten Sie, dass mit dem Absenden des Formulars die von Ihnen angegebenen personenbezogenen Daten sowie die besonderen Daten (§ 3 Abs. 9 BDSG, z.B. politische Meinungen) an die Stiftung Wohlfahrtspflege NRW übermittelt und zur Beantwortung der Anfrage verwendet werden. Beachten Sie hierzu bitte auch unsere Datenschutzhinweise: https://sozialstiftung.nrw/datenschutz

Sie können uns auch per Post oder telefonisch kontaktieren:

Stiftung Wohlfahrtspflege NRW
Fürstenwall 25
40219 Düsseldorf

Telefon 0211 855-5

Überwachungsstelle für barrierefreie Informationstechnik des Landes Nordrhein-Westfalen

Die Überwachungsstelle für barrierefreie Informationstechnik des Landes Nordrhein-Westfalen prüft regelmäßig, ob und inwiefern Internetseiten und mobile Anwendungen öffentlicher Stellen des Landes den Anforderungen an die Barrierefreiheit genügen.

Ziel der Arbeit der Überwachungsstelle ist es, die Einhaltung der Anforderungen an die barrierefreie Informationstechnik sicherzustellen und für eine flächendeckende Umsetzung der gesetzlichen Regelungen zu sorgen.

Eine E-Mail an die Überwachungsstelle können Sie an die E-Mail-Adresse ueberwachungsstelle-nrw@it.nrw.de senden.

Weitere Informationen zur Überwachungsstelle finden Sie hier: www.mags.nrw/ueberwachungsstelle-barrierefreie-informationstechnik

Schlichtungsverfahren/Durchsetzungsverfahren

Sollten Sie auf Mitteilungen oder Anfragen zur barrierefreien Informationstechnik dieser Internetseite keine zufriedenstellende Antwort erhalten, können Sie die Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik des Landes Nordrhein-Westfalen einschalten. Die Ombudsstelle ist der Beauftragten für die Belange der Menschen mit Behinderung zugeordnet und in §§ 10d, 10e BGG NRW und §§ 9 ff der BITV NRW gesetzlich verankert. Unter Einbeziehung aller Beteiligten versucht die Ombudsstelle, die Umstände der fehlenden Barrierefreiheit zu ermitteln, damit der Träger diese beheben kann. Dabei geht es nicht darum, Gewinner oder Verlierer zu finden. Vielmehr ist es das Ziel, mit Hilfe der Schlichtungsstelle gemeinsam und außergerichtlich eine Lösung für ein Problem zu finden.

Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Sie brauchen auch keinen Rechtsbeistand.

Telefonisch ist die Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik NRW unter folgender Rufnummer zu erreichen: 0211 / 855-3451.

Weitere Informationen zur Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik NRW finden Sie hier: www.mags.nrw/ombudsstelle-barrierefreie-informationstechnik