Eine Förderung durch die SozialstiftungNRW ist möglich, wenn Ihr Projekt diese Bedingungen erfüllt:
- Ihre Organisation ist nach den Regeln unserer Stiftung grundsätzlich förderfähig.
- Ihre Organisation ist Mitglied in einem Spitzenverband der Wohlfahrtspflege NRW – also bei der AWO, dem Deutschen Roten Kreuz, der Diakonie, der Caritas, dem Paritätischen Wohlfahrtsverband oder der Jüdischen Gemeinde in Nordrhein-Westfalen.
- Ihre Einrichtung ist eine juristische Person – also beispielsweise eine GmbH oder ein e. V. – und im Sinne des Steuerrechts gemeinnützig.
- Ihre Einrichtung bzw. Ihr Projekt ist in NRW angesiedelt.
- Ihr Projekt kann nicht durch eine Regelfinanzierung oder eine andere Finanzierungsmöglichkeit umgesetzt werden (Subsidiaritätsgrundsatz).
- Die Umsetzung der Maßnahme hat noch nicht begonnen. Dies bedeutet, dass grundsätzlich der Abschluss eines der Ausführung zuzurechnenden Lieferungs- und Leistungsvertrages erst nach Erhalt des Zuwendungsbescheids erfolgen darf.