Geschichte

Diese Seite informiert über die Geschichte der SozialstiftungNRW, die seit ihrer Gründung 1974 als Parlamentsstiftung gemeinnützige soziale Projekte in Nordrhein-Westfalen fördert.

Am 19. März 1974 gründete der Landtag im Rahmen des Spielbankgesetzes die rechtsfähige Stiftung des öffentlichen Rechts „Stiftung des Landes Nordrhein-Westfalen für Wohlfahrtspflege“ unter dem Namen „Stiftung Wohlfahrtspflege NRW“. Zweck der Stiftung ist die Förderung der gemeinnützigen Arbeit der Freien Wohlfahrtspflege durch die Verwendung der nach § 27 des Spielbankgesetzes der Stiftung zufließenden Mittel. Die Mittel, die der Stiftung zufließen, sind öffentliche Mittel. Derzeit erhält die Stiftung ihre Mittel aus den Gewinnen der nordrhein-westfälischen Spielbanken sowie den Spielerlösen von WestLotto – in den vergangenen Jahren jährlich etwa 25 Mio. Euro. Nach der Privatisierung der Spielbanken gilt diese Regelung auch für die MERKUR SPIELBANKEN NRW GmbH.

Mit einem Teil der Erträge aus Spielbankgewinnen konnte fortan dort geholfen werden, wo die sozialen Sicherungssysteme nicht in ausreichendem Maße Hilfe boten.

Die Stiftung Wohlfahrtspflege hat sich im Laufe der Zeit Schwerpunktthemen gesetzt, gemäß ihrem Motto: „Wir gehen voran, wo soziale Akzente zu setzen sind.“ Als Beispiel sind zu nennen die Verbesserung der Betreuung Demenz erkrankter alter Menschen, die Weiterentwicklung der Hospizversorgung, die selbständige Lebensführung behinderter Menschen oder die Erprobung ganz neuer Maßnahmen wie die spirituelle Begleitung am Lebensende

Zum Anlass des 50. Jubiläums der Stiftung Wohlfahrtspflege NRW wurde ein neuer Markenname gewählt. Mit SozialstiftungNRW wurde ein Name gewählt, der prägnant das zusammenfasst, was sie ist: (eine) die Förderstiftung für den Sozialen Bereich in NRW. Der gesetzliche Titel bleibt von dieser Neuerung unberührt. 

t:  200. Stiftungsratssitzung im Jahr 2016

200. Stiftungsratssitzung im Jahr 2016
Abgebildete Personen von links: Günter Garbrecht (ehemaliger Stiftungsratsvorsitzender), Carina Gödecke (ehemalige Landtagspräsidentin), Norbert Killewald (Stiftungsvorstand), Barbara Steffens (ehemalige Ministerin für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter des Landes Nordrhein-Westfalen), Dr. Daniela Grobe (ehemalige Stiftungsvorständin).

Stiftungsratssitzung zum 50 jährigen Jubiläum am 17.03.2024

Anlässlich der Stiftungsratssitzung zum 50 jährigen Jubiläum am 17.03.2024
Abgebildete Personen von links: Marco Schmitz (Stiftungsratsvorsitzender), Meral Thoms (Stiftungsratsmitglied), Karl-Josef Laumann (Minister für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes NRW), Daniel Hagemeier (Stiftungsratsmitglied), Josef Neumann (Stiftungsratsmitglied), Anja Butschkau (Stiftungsratsmitglied)

Die SozialstiftungNRW ist eine Parlamentsstiftung. Die Hälfte der Mitarbeitenden in unserem obersten Entscheidungsgremium, dem Stiftungsrat, wird vom nordrhein-westfälischen Landtag per Wahl bestimmt. Damit ist gewährleistet, dass unsere Arbeit von einer breiten politischen Basis getragen wird und die demokratischen Mehrheitsverhältnisse repräsentiert. 

Über die Auswahl der Projekte entscheidet der zehnköpfige Stiftungsrat. Er besteht zur Hälfte aus Parlamentariern, die vom NRW-Landtag entsandt werden. Jeweils zwei Mitglieder stellen die Spitzenverbände in der Arbeitsgemeinschaft Freie Wohlfahrtspflege NRW sowie die zuständigen Landesministerien.

In der jetzigen Legislaturperiode des Landtags NRW ist die SozialstiftungNRW dem Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales NRW zugeordnet. 

Die wichtigsten Meilensteine der vergangenen fünf Jahrzehnte können Sie der Publikation „Jubiläumsfolder“ entnehmen.

Jubiläumsfolder: „50 Jahre zusammen NRW”

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