Am 19. März 1974 gründete der Landtag im Rahmen des Spielbankgesetzes die rechtsfähige Stiftung des öffentlichen Rechts „Stiftung des Landes Nordrhein-Westfalen für Wohlfahrtspflege“ unter dem Namen „Stiftung Wohlfahrtspflege NRW“. Zweck der Stiftung ist die Förderung der gemeinnützigen Arbeit der Freien Wohlfahrtspflege durch die Verwendung der nach § 27 des Spielbankgesetzes der Stiftung zufließenden Mittel. Die Mittel, die der Stiftung zufließen, sind öffentliche Mittel. Derzeit erhält die Stiftung ihre Mittel aus den Gewinnen der nordrhein-westfälischen Spielbanken sowie den Spielerlösen von WestLotto – in den vergangenen Jahren jährlich etwa 25 Mio. Euro. Nach der Privatisierung der Spielbanken gilt diese Regelung auch für die MERKUR SPIELBANKEN NRW GmbH.
Mit einem Teil der Erträge aus Spielbankgewinnen konnte fortan dort geholfen werden, wo die sozialen Sicherungssysteme nicht in ausreichendem Maße Hilfe boten.
Die Stiftung Wohlfahrtspflege hat sich im Laufe der Zeit Schwerpunktthemen gesetzt, gemäß ihrem Motto: „Wir gehen voran, wo soziale Akzente zu setzen sind.“ Als Beispiel sind zu nennen die Verbesserung der Betreuung Demenz erkrankter alter Menschen, die Weiterentwicklung der Hospizversorgung, die selbständige Lebensführung behinderter Menschen oder die Erprobung ganz neuer Maßnahmen wie die spirituelle Begleitung am Lebensende
Zum Anlass des 50. Jubiläums der Stiftung Wohlfahrtspflege NRW wurde ein neuer Markenname gewählt. Mit SozialstiftungNRW wurde ein Name gewählt, der prägnant das zusammenfasst, was sie ist: (eine) die Förderstiftung für den Sozialen Bereich in NRW. Der gesetzliche Titel bleibt von dieser Neuerung unberührt.