Förderungen im Bereich der Assistiven Technik im Bereich der Wohnangebote in der Eingliederungshilfe
Die personenzentrierte Leistungserbringung und die aktuelle Umstellung im Rahmen des Bundesteilhabegesetzes (BTHG) korreliert mit dem zunehmenden Fach- und Arbeitskräftemangel sowie steigenden Verwaltungs- und Organisationsaufwänden und stellt Leistungserbringer wie Leistungsträger in der Eingliederungshilfe vor enorme Herausforderungen. Assistive Technologien können zur Verbesserung der Selbstbestimmung, Selbstständigkeit und Teilhabe von Menschen mit Assistenzbedarf beitragen und eine Entlastung im Arbeitsalltag der Mitarbeitenden schaffen.
Die Stiftung Wohlfahrtspflege NRW fördert „Einzelmaßnahmen zum Einsatz der assistiven Technik im Wohnen in der Eingliederungshilfe“.
- Der Einsatz der assistiven Technik richtet sich an zwei Zielgruppen:
Leistungsberechtigte – Menschen mit sensorischen, physischen, psychischen und kognitiven Beeinträchtigungen sowie Menschen mit chronischen Erkrankungen - Leistungserbringer der Eingliederungshilfe – mit besonderem Fokus auf die Mitarbeitenden
Im Mittelpunkt steht dabei die nachhaltige Wirkung für die beiden Zielgruppen. Dies ist im Rahmen des Antragsverfahren zu verdeutlichen und für die betroffene Zielgruppe zu definieren. Zu den möglichen Wirkungsgraden gehören beispielhaft:
- Leistungsberechtigte können in der eigenen Häuslichkeit verbleiben
- Leistungsberechtigte können in eine eigene Häuslichkeit umziehen
- Leistungsberechtigte können ihr Leben selbstbestimmter und autonomer gestalten
- Leistungsberechtigte erfahren mehr Teilhabe
- stärkerer Ressourcenfluss in direkte Assistenzleistungen möglich
- weniger Verwaltungsaufwand
- Raum für innovative Wohn- und Assistenzangebote
- Möglichkeit zum weiteren Abbau von Plätzen in besonderen Wohnformen
- Verminderung freiheitsbeschränkender und/oder freiheitsentziehender Maßnahmen
- Kostenreduktion
Grundsätzlich gilt für die Projekte im Themenbereich „Einzelmaßnahmen zum Einsatz der assistiven Technik im Wohnen in der Eingliederungshilfe“ die Förderichtlinie der SozialstiftungNRW. Hierzu sind die Ausführungen unter https://sozialstiftung.nrw/grundlagen zu beachten.
Sollte Interesse an einer Förderung bestehen, unterstützen die Förderberatungen der Wohlfahrtsverbände und die Geschäftsstelle der SozialstiftungNRW bei der Erstellung der Anträge.