„Inklusion möglich machen – Barrierefreiheit fördern“ - Einzelmaßnahmen zur Schaffung von Barrierefreiheit
Ziel der Förderung
Mit diesem Förderaufruf werden investive Einzelmaßnahmen unterstützt, die die Barrierefreiheit in und an bestehenden Gebäuden verbessern. Ziel ist es, Barrieren abzubauen und die gleichberechtigte Teilhabe aller Menschen zu fördern. Barrierefreiheit umfasst die Bereiche Auffindbarkeit, Zugänglichkeit und Nutzbarkeit von Einrichtungen. Gefördert werden Maßnahmen, die bestehende Gebäude für alle Menschen besser nutzbar machen.
Was wird gefördert?
Gefördert werden investive Einzelmaßnahmen, die der Herstellung oder Verbesserung der Barrierefreiheit in bestehenden Gebäuden dienen. Investive Einzelmaßnahmen sind Investitionen, die eigenständig umgesetzt werden können und nicht Bestandteil einer umfassenden Baumaßnahme sind. Dadurch können bestehende Barrieren gezielt und bedarfsgerecht beseitigt werden. Förderfähig sind sowohl einzelne Maßnahmen als auch die Kombination mehrerer Einzelmaßnahmen. Hierzu zählen beispielsweise:
- Akkustikdecken und Induktionsschleifen,
- Rampen und barrierefreie Zugänge,
- Aufzüge oder Hebehilfen,
- taktile Leitsysteme und Braillebeschriftungen,
- Ersatz von Lichtschaltern durch kontrastreiche Schalter und Rahmen,
- weitere investive Maßnahmen, die die Auffindbarkeit, Zugänglichkeit oder Nutzbarkeit einer Einrichtung verbessern.
Die Erreichung umfassender Barrierefreiheit ist keine Voraussetzung für eine Förderung.
Wer kann Anträge stellen?
Der Förderaufruf richtet sich neben den regulär förderfähigen Einrichtungen auch an:
- ambulante, teilstationäre und stationäre Angebote der Altenhilfe,
- Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe,
- Hospize,
- Kindertagesstätten.
Vereinfachtes Antragsverfahren
Um den Zugang zur Förderung möglichst einfach zu gestalten, wurde das Antragsverfahren an einigen Stellen vereinfacht. So entfällt unter anderem die Einreichung des DIN-276-Vordrucks sowie des Formulars „Erklärung zur Barrierefreiheit“. Nutzen Sie das Muster der Ausgaben- und Finanzierungsplanung zum Nachweis der geplanten Maßnahmen.
Fördervolumen
Für den Förderaufruf stehen insgesamt 5 Millionen Euro zur Verfügung. Für Maßnahmen zur Herstellung und Verbesserung der Barrierefreiheit ist die Gewährung einer Förderquote von bis zu 70 Prozent im Rahmen der sonst üblichen Fördervorgaben vorgesehen.
Antragstellung
Anträge können ab sofort über das Online-Portal gestellt werden.
Was wird nicht gefördert?
Nicht unter diesen Förderaufruf fallen:
- Neubauten,
- Umbaumaßnahmen, deren Hauptzweck nicht die Herstellung oder Verbesserung der Barrierefreiheit ist.
Für diese Vorhaben gelten weiterhin die regulären Förderbestimmungen. In dem Informationsblatt „Was verstehen wir unter Barrierefreiheit?“ haben wir weiterführende Informationen bereitgestellt.