Förderung von Housing-First-Angeboten

Die SozialstiftungNRW setzt sich aktiv gegen das wachsende Problem der Wohnungslosigkeit ein. Im Rahmen einer Anschubfinanzierung fördert sie Projekte, die nach dem Housing-First-Ansatz arbeiten.

Was bedeutet Housing First?

Housing First bedeutet: Wohnungslosigkeit wird zuerst beendet. Betroffene erhalten unmittelbar regulären Wohnraum.

Ergänzend werden flexible, wohnbegleitende Hilfen angeboten, um den dauerhaften Erhalt der Wohnung zu sichern. Individuelle Problemlagen werden anschließend und freiwillig angegangen. Der Zugang zu Wohnraum ist nicht an Auflagen wie Therapie, Abstinenz oder andere Verpflichtungen geknüpft.

Förderung durch die Sozialstiftung NRW

Im Rahmen des Fördergegenstands „Anschubfinanzierung“ unterstützt die SozialstiftungNRW Projekte mit Personal- und Sachausgaben über einen Zeitraum von bis zu drei Jahren. Ziel ist es, neue Housing-First-Angebote aufzubauen oder bestehende Strukturen gezielt zu erweitern.

Eine Förderung kommt insbesondere in Betracht, wenn:

  • die Größe der Gebietskörperschaft einen erhöhten Unterstützungsbedarf erfordert
  • Kooperationsarbeit zwischen Wohnungswirtschaft und Sozialarbeit Teil des Konzepts ist.

Die Höhe der Förderung bis zu 90 Prozent wird im Einzelfall anhand des Antrags und des vorgelegten Konzepts geprüft.

Die Förderung der SozialstiftungNRW stellt dabei einen Baustein im „Umsetzungskonzept für Ausbau von Housing-First-Angeboten des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales NRW“ dar. 
 

Nachhaltigkeit

Die Anschubfinanzierung ist auf langfristige Wirkung ausgelegt. Der Zuwendungsempfänger verpflichtet sich daher, das Angebot nach Ende des Förderzeitraums mindestens zwei weitere Jahre fortzuführen