Das Land Nordrhein-Westfalen hat verschiedenste Maßnahmen und Programme zur Unterstützung der Flüchtlings- und Integrationsarbeit vor Ort aufgelegt. Beispiele sind das Kommunale Integrationsmanagement (KIM), KOMM-AN oder Integrationschancen für Kinder und Familien (IfKuF).
Auch beschränkt sich Diskriminierung nicht auf diesen Personenkreis, sondern trifft Menschen in vielfältigen Lebenszusammenhängen.
Wenn wir von Vielfalt sprechen, meinen wir unsere Unterschiedlichkeit in
- Geschlecht und geschlechtlicher Identität
- kultureller Vielfalt und ethnischer Zuschreibung
- sexueller Orientierung und Identität
- körperlichen und geistigen Fähigkeiten (Behinderung)
- Religion und Weltanschauung
- sozialer Herkunft und ökonomischem Status und im
- Alter
Der Aspekt Vielfalt lenkt den Fokus darauf, dass wir in allem, was wir für alle tun, auch an alle Gruppen unserer Gesellschaft denken und keine davon benachteiligen.
Die SozialstiftungNRW möchte sich diesem Thema im Jubiläumsjahr annehmen und hat vier Förderansätze definiert. Lesen Sie hier nach, welche Maßnahmen durch uns gefördert werden.