Kindertageseinrichtungen mit 
heilpädagogischen Gruppen

Die SozialstiftungNRW startet ein neues Sonderförderprogramm zur Umwandlung heilpädagogischer Einrichtungen in inklusive KiTas. 

Einleitung

Schon vor der Ratifizierung der UN-Behindertenrechtskonvention haben Einrichtungen in NRW damit begonnen, Kindern mit Behinderungen in weitem Maße den Besuch einer Kindertageseinrichtung gemeinsam mit Kindern ohne Behinderung zu ermöglichen. Die wohnortnahe Einzelintegration, integrative Gruppen oder Einrichtungen waren und sind übliche Organisationsformen in bzw. an Kindertagesstätten nach dem Kinderbildungsgesetz (KiBiz). Der überwiegende Teil der Kinder mit Beeinträchtigungen findet heute dort einen Platz.

Daneben gibt es aber noch viele Kinder mit komplexen Beeinträchtigungen oder speziellen Bedarfen, die in rein heilpädagogischen Einrichtungen der Eingliederungshilfe oder in additiven, heilpädagogischen Gruppen in einer KiBiz-KiTa betreut werden.

Die Stiftung will die Umwandlung der Heilpädagogischen Einrichtungen in additive Einrichtungen als Infrastrukturmaßnahme fördern. Sie beabsichtigt ferner, die vorhandenen additiven Einrichtungen in ihrem Inklusionsprozess zu unterstützen. Mit einer Verbundmodellprojektreihe soll des Weiteren die stärkere Vernetzung von additiven Einrichtungen in die Frühförderung und mit Unterstützungsangeboten bei besonderen Problemlagen wie z. B. Armut und Sucht gefördert werden. Das Sonderprogramm gliedert sich in drei Bausteine.

Kind balanciert mit Ball auf schräger Fläche in einem Bewegungsraum mit anderen Kindern.

Förderung zur Umwandlung heilpädagogischer Kindertageseinrichtungen

Die Stiftung fördert den Um- oder Ersatzbau einer bisher heilpädagogischen Kindertagesstätte zur KiBiz-Kita mit additiven Plätzen. Die Förderung gilt auch für die Erweiterung von KiTas zur Übernahme einer der HP-Gruppen aus einer rein heilpädagogischen Einrichtung. Die zukünftige maximale Zahl der heilpädagogischen Plätze darf in der Regel dabei 16 Plätze nicht überschreiten.

Der Kauf eines Grundstücks kann ebenfalls nach den entsprechenden Grundsätzen der Stiftung gefördert werden. Ergänzend kann eine Ausstattungsförderung beantragt werden.

Inklusive Umgestaltung von bereits bestehenden Kindertageseinrichtungen mit additiven heilpädagogischen Gruppen

Die Stiftung fördert einmalig die inklusive Umgestaltung der Außengelände von Kindertageseinrichtungen mit additiven heilpädagogischen Gruppen. Sie stellt dafür pro Standort einen Betrag von maximale 30.000 Euro zur Verfügung.

Die Pauschale kann auch für bauliche Maßnahmen zur Barrierefreiheit für körperlich, hör-, sprach oder sehbeeinträchtigte Kinder und für spezielle Ausstattungsgegenstände für diese Kinder genutzt werden.

Vernetzung der sozialen Arbeit

Die Stiftung frdert die Vernetzung von Kindertageseinrichtungen mit additiven Gruppen in Sozialräumen mit besonderen Problemlagen mit den Angeboten der sozialen Arbeit.

Zur Erprobung der Vernetzung vor Ort wird in 53 Kindertageseinrichtungen mit additiven Gruppen ein Modellprojekt durchgeführt, je Kreis und kreisfreier Stadt soll ein Standort berücksichtigt werden. Beantragt werden kann ein Personalkostenzuschuss inkl. personalbezogene Sachkosten für eine halbe Stelle einer Fachkraft mit einer sozialpädagogischen bzw. vgl. Ausbildung. Die Förderung ist auf 2 Jahre und 80.000 Euro je Standort begrenzt.

Daneben fördert die Stiftung ein übergreifendes Modellprojekt zur Vernetzung und Evaluation der teilnehmenden Kindertageseinrichtungen.

Hinweise:

  • Eine Antragsstellung ist bis zum 31.12.2026 möglich.
  • Die Stiftung nutzt für diese Förderungen die Grundlage ihrer bestehenden Förderrichtlinien. Vorhandene Finanzierungsbeiträge werden bei der Berechnung der Förderung zum Abzug gebracht.
  • Erste Informationsveranstaltungen fanden am 10. und 11. März 2025 statt. Für Rückfragen stehen die Beratenden der Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege NRW und das Team der SozialstiftungNRW zur Verfügung.