Der Antragstellende will sich sowohl in seiner Arbeitsorganisation und dem Fallmanagement digital aufstellen, als auch den Menschen mit psychischer Beeinträchtigung und/oder Suchterkrankung in dem von ihm begleiteten ambulanten betreuten Wohnen über die Anschaffung von Endgeräten, einer barrierefreien Ausstattung und entsprechende Schulungen den Kontakterhalt oder auch deren Verbesserung zu Betreuenden, Angehörigen und Freunden ermöglichen.