In den 19 Kindertageseinrichtungen des Antragstellenden besteht ein unterschiedlicher Standard in der Ausstattung mit digitalen Endgeräten. Durch die Förderung sollen alle Einrichtungen entsprechend Notebooks, PCs, Tablets, Handys, Beamer, Bildschirme und Kameras erhalten, um im Bedarfsfall mit den Eltern Kontakt aufnehmen zu können, Dokumentationen und Arbeitsprozesse zu erleichtern und Bildungsmöglichkeiten für die Kinder auch digital nutzen zu können.