Aufklärungsmaterial geht oft an der Lebensrealität vorbei
Lea ist ein Beispiel dafür, warum Aufklärungsmaterial zum Substanzmittelkonsum oft völlig an der Lebensrealität von Menschen mit geistiger Behinderung vorbeigeht. „Die Informationen der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung zum Beispiel richten sich an Menschen, die in die Disco gehen, Fahrrad oder Auto fahren“, sagt Dr. Stefanie Frings, Referentin für Teilhabe und Inklusion beim Diakonischen Werk im Kirchenkreis Recklinghausen. „Aber das tun viele Menschen mit Behinderung gar nicht.“ In der Folge seien ihnen die Gefahren nicht bewusst. Mit dem Projekt SKoL (Substanzmittel Kompetenz TooLbox) entwickelte das Diakonische Werk im Kirchenkreis Recklinghausen deshalb erstmals einen Werkzeugkoffer und eine App, die speziell an die Bedürfnisse von Menschen mit geistiger Behinderung angepasst sind und mit ihnen zusammen entwickelt wurden. Die SozialstiftungNRW förderte das Anfang 2024 abgeschlossene Projekt mit rund 674.000 Euro.
„Wir wollten mit SKoL Chancengerechtigkeit herstellen, damit auch Menschen mit geistiger Behinderung informiert und selbstbestimmt über ihren Konsum entscheiden können“, erklärt Frings. Damit erfüllt SKoL die Anforderungen des 2023 vollständig in Kraft getretenen Bundesteilhabegesetzes, das Menschen mit Behinderung einen selbstbestimmten Lebensstil zusichert. In diesem Sinne sei Ziel des Projektes nicht gewesen, den Menschen Vorschriften zu machen, betont Frings. „SKoL versucht vielmehr Menschen mit geistiger Behinderung Informationen in ihrer Lebenswelt zur Verfügung zu stellen, damit sie eine Grundlage für selbstbestimmte Entscheidungen haben.“