Auf dem erworbenen Grundstück ist der Bau eines Gebäudes (Haus 3) für die Mädchenberatungsstelle und die Fachberatung gegen Zwangsheirat geplant. In dem angrenzenden Flurstück ist der Bau eines Wohngebäudes für die Unterbringung von Mädchen und jungen Frauen (Haus 1) sowie ein Gebäu-de (Haus 2) für die Fachstelle “Gewaltschutz für Mädchen und junge Frauen mit Behinderung“ so-wie die Geschäftsstelle vorgesehen