Das zu erwerbende Grundstück mit aufstehendem Gebäude soll die Errichtung eines Neubaus zur Nutzung als bedarfsgerechte Anlauf- und Beratungsstelle sowie als Wohnhaus für Wohnungslosigkeit bedrohte Menschen
Das zu erwerbende Grundstück mit aufstehendem Gebäude soll die Errichtung eines Neubaus zur Nutzung als bedarfsgerechte Anlauf- und Beratungsstelle sowie als Wohnhaus für Wohnungslosigkeit bedrohte Menschen