Die Installation der Lüftungsanlage ist eine zwingende Konsequenz aus dem Sanierungsfahrplan. Nachdem im ersten Schritt neue, luftdichte Fenster eingebaut wurden (s. Az.: SW-620-7493), kann der notwendige Mindestluftwechsel nicht mehr über natürliche Lüftung gewährleistet werden.
Bettina von Arnim Haus
Essen
Deutscher Paritätischer Wohfahrtsverband, Landesverband Nordrhein-Westfalen e.V.
2026
178.900€