Ziel der entwickelten Maßnahmen im Bereich Vorsorge ist es, die Gesundheit pflegender Angehö-riger zu stärken und möglichen Erkrankungen und eigener Pflegebedürftigkeit vorzubeugen. Bei Rehabilitationsbedürftigkeit geht es darum, die Gesundheit pflegender Angehöriger soweit wie möglich wiederherzustellen und eine Verschlimmerung der gesundheitlichen Beeinträchtigungen zu verhüten.