Mit der Neugestaltung und der neuen Ausstattung des Quartierszentrums soll eine barrierefreie Anlaufstelle für die generationsübergreifende Begegnung und Kommunikation geschaffen werden. Es soll Bürgerinnen und Bürgern sowie ehrenamtlich Organisierten zur Verfügung stehen.
„Wir freuen uns, die neue und moderne Ausstattung mit 39.300,00 Euro unterstützen zu können“, sagte Marco Schmitz, Vorsitzender des Stiftungsrates der SozialstiftungNRW, bei der Übergabe des Zuwendungsbescheides am Montag. „Mit der neuen Anlaufstelle für alle Bürgerinnen und Bürger, die mit modernster Technik ausgestattet ist, ist ein barrierefreier, funktionaler und auch gut erkennbarer Treffpunkt im Quartier in zentraler Lage entstanden. Die offene Atmosphäre lädt zum Verweilen ein. Dieses Projekt zeigt, dass es enorm wichtig ist, alleinstehende und ältere Menschen aus der Einsamkeit in einen neuen Treffpunkt in ihrer Nachbarschaft zu holen.“
„Der Nachbarschaftstreff wird zu einem Ort generationsübergreifender Begegnung und Kommunikation im Quartier, der den Bürgerinnen und Bürgern von Heiligenhaus sowie bürgerschaftlich Engagierten zur Verfügung steht. Das Treffen von Alt und Jung steigert die Lebensqualität nicht nur für Seniorinnen und Senioren, auch junge Familien und Kindergartenkinder profitieren von dem sozialen Zusammenhalt“, sagte Elisabeth Müller-Witt, Landtagsabgeordnete und stellvertretende Vorsitzende im AWO Kreisverband Mettmann e.V.
Zum Hintergrund:
Informationen zur SozialstiftungNRW
Die SozialstiftungNRW – mit gesetzlichem Namen Stiftung Wohlfahrtspflege NRW – ist eine Stiftung öffentlichen Rechts des Landes Nordrhein-Westfalen. 1974 als Sozialstiftung gegründet, erhält sie jährlich 24,5 Millionen Euro aus den Erlösen der Spielbanken in Nordrhein-Westfalen sowie rund 1,1 Millionen Euro aus den Lotterie- und Wetteinnahmen. Damit finanziert sie soziale Projekte der gemeinnützigen Träger der freien Wohlfahrtspflege und ermöglicht die Umsetzung innovativer Ideen. Bis heute hat sie rund 8.700 Vorhaben mit einer Fördersumme von einer Milliarde Euro unterstützt. Über die Auswahl der Projekte entscheidet der zehnköpfige Stiftungsrat. Er besteht zur Hälfte aus Parlamentariern, die vom NRW-Landtag entsandt werden. Jeweils zwei Mitglieder stellen die Spitzenverbände in der Arbeitsgemeinschaft Freie Wohlfahrtspflege NRW sowie das Sozialministerium. Ein weiteres Mitglied stellt das Finanzministerium.