SozialstiftungNRW fördert besondere Wohnformen für Menschen mit hohem Unterstützungsbedarf an zwei Standorten in Bochum

Die Stiftung unterstützt den Aufbau zweier besonderer Wohnformen für Menschen mit geistigen und mehrfachen Behinderungen mit insgesamt rund 1,2 Millionen Euro. Der Stiftungsratsvorsitzende Marco Schmitz übergab der Diakonie Ruhr gGmbH am Donnerstag, 9. Juli 2026, die Förderbescheide.

Pressemitteilung |

„Die beiden Projekte zeigen, wie moderne und bedarfsgerechte Wohnangebote für Menschen mit Behinderungen aussehen können. Sie schaffen Räume für Unterstützung, Gemeinschaft und Teilhabe und eröffnen den Bewohnerinnen und Bewohnern neue Möglichkeiten für ein selbstbestimmtes Leben“, sagte Marco Schmitz anlässlich der Übergabe des Förderbescheids.

 Die Förderung umfasst sowohl die bauliche Umsetzung der Einrichtungen als auch deren bedarfsgerechte Ausstattung. Für beide Projekte wurden bereits Fördermittel in Höhe von jeweils 480.000 Euro für die Baumaßnahmen bewilligt. Nun unterstützt die Stiftung zusätzlich die Ausstattung der Einrichtungen mit insgesamt 237.000 Euro. Damit begleitet sie die Vorhaben von der Errichtung der Gebäude bis zur Schaffung eines den Bedürfnissen der zukünftigen Bewohnerinnen und Bewohner angepassten Lebensumfeldes.

Bedarfsgerechte Wohn- und Unterstützungsangebote

Die geplante Einrichtung an der Lewackerstraße in Bochum richtet sich an Menschen mit schweren geistigen und mehrfachen Behinderungen, die aufgrund ihrer kognitiven Einschränkungen und eines erhöhten Pflegebedarfs umfangreiche Unterstützung im Alltag benötigen. Geplant sind 24 Wohnplätze in drei Wohngruppen sowie ein eigenständiger Bereich für tagesstrukturierende Angebote.

Die geplante Einrichtung an der Haldenstraße in Bochum wird ebenfalls 24 Wohnplätze bereitstellen und richtet sich an Menschen mit schweren geistigen Behinderungen und einem besonders hohen sozialen Integrations- und Unterstützungsbedarf. Ergänzt wird das Angebot durch einen Bereich für tagesstrukturierende Maßnahmen.

Die Ausstattung beider Einrichtungen wird speziell auf die Anforderungen der zukünftigen Bewohnerinnen und Bewohner abgestimmt. Neben den Bewohnerzimmern werden Gemeinschaftsbereiche, Funktionsräume und Bereiche für die Tagesstruktur eingerichtet. Dabei werden Aspekte wie Barrierefreiheit, Sicherheit, Stabilität und Hygiene besonders berücksichtigt.

Jens Koch, Geschäftsführer der Diakonie Ruhr gGmbH und Bauherr, freute sich über die Förderung: „Wir danken der SozialstiftungNRW für die Unterstützung. Die Zuwendung hilft uns dabei, den Menschen, die bisher im Ruhrlandheim leben, in den beiden Neubauten an der Haldenstraße und der Lewackerstraße eine zeitgemäße Unterkunft in modernem Ambiente und optimale Bedingungen für eine pflegerische und therapeutische Versorgung nach aktuellen Standards zu bieten. Auch die Mitarbeitenden werden optimale Arbeitsbedingungen vorfinden.“

„Die beiden neuen Standorte bieten den Bewohnerinnen und Bewohnern deutlich bessere Möglichkeiten der Teilhabe am alltäglichen Leben im Quartier. Wichtige Einrichtungen des täglichen Bedarfs sowie Haltestellen des öffentlichen Nahverkehrs befinden sich jeweils in der Nähe. Dies ermöglicht selbstverständliche Begegnungen von Menschen mit und ohne Behinderung“, bestätigte Marita John, Geschäftsführerein Diakonie Ruhr Wohnen und spätere Betreiberin der Einrichtung.

 

Zum Hintergrund: Informationen zur SozialstiftungNRW

 Die SozialstiftungNRW – mit gesetzlichem Namen Stiftung Wohlfahrtspflege NRW – ist eine Stiftung öffentlichen Rechts des Landes Nordrhein-Westfalen. 1974 als Sozialstiftung gegründet, erhält sie jährlich 24,5 Millionen Euro aus den Erlösen der Spielbanken in Nordrhein-Westfalen sowie rund 1,1 Millionen Euro aus den Lotterie- und Wetteinnahmen. Damit finanziert sie soziale Projekte der gemeinnützigen Träger der freien Wohlfahrtspflege und ermöglicht die Umsetzung innovativer Ideen. Bis heute hat sie rund 8.700 Vorhaben mit einer Fördersumme von einer Milliarde Euro unterstützt. Über die Auswahl der Projekte entscheidet der zehnköpfige Stiftungsrat. Er besteht zur Hälfte aus Parlamentariern, die vom NRW-Landtag entsandt werden. Jeweils zwei Mitglieder stellen die Spitzenverbände in der Arbeitsgemeinschaft Freie Wohlfahrtspflege NRW sowie das Sozialministerium. Ein weiteres Mitglied stellt das Finanzministerium.

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