196.300 Euro insgesamt für die „KiTa Mühlenwinkel“ und die „KiTa Alsternest“

Förderbescheide an die Lebenshilfe Höxter – Werkstätten und Kita gGmbH übergeben.

Pressemitteilung |

Höxter. In der „KiTa Mühlenwinkel“ und der „KiTa Alsternest“ werden Kinder mit und ohne Behinderung gemeinsam betreut. Besonderen Wert wird hierbei auf individuelle Förderung und Integration gelegt. Die Umgebung orientiert sich, sowohl pädagogisch als auch organisatorisch, an den Bedürfnissen und Lebenssituationen der Kinder und ihrer Familien.

Um den Bedürfnissen aller Kinder, insbesondere denjenigen mit besonderen Förderbedarfen, gerecht werden zu können, fördert die SozialstiftungNRW den Um- und Erweiterungsbau der „KiTa Mühlenwinkel“ zur Schaffung eines Bewegungs- und Therapieraums für Kinder mit Behinderung und mit heilpädagogischen Bedarfen mit 136.300 Euro. Der Umbau ist erforderlich, da die derzeit genutzten Räumlichkeiten der Lebenshilfe Höxter-Werkstätten und Kita gGmbH gekündigt wurden, weil diese zukünftig für ein Offenes Ganztagesangebot genutzt werden sollen. Somit ist der geplante Um- und Erweiterungsbau notwendig aufgrund der geplanten Einbeziehung von zehn Plätzen für Kinder unter drei Jahren am Hauptstandort der „KiTa Mühlenwinkel“. Außerdem ist der Um- und Erweiterungsbau notwendig, um einen Therapie- und Bewegungsraum zu schaffen, ohne die übrige Nutzung zu beeinträchtigen. Im Therapie- und Bewegungsraum sollen insbesondere die folgenden Therapieangebote durchgeführt werden: Frühförderung, Physiotherapie, Ergotherapie, Logopädie, Heilpädagogische Förderung, Psychomotorik und Bewegungsspiele.

Barrierefreie Umgestaltung des Außengeländes

Zudem fördert die SozialstiftungNRW im Rahmen des Sonderförderprogramms Kindertageseinrichtungen mit heilpädagogischen Gruppen die inklusive Umgestaltung des Außengeländes sowie die Erneuerung des Snoezelraumes sowohl der „KiTa Mühlenwinkel“ als auch der „KiTa Alsternest“ mit jeweils 30.000 Euro. Durch die barrierefreie Umgestaltung der Außengelände soll eine inklusive Spielumgebung geschaffen werden, die Kinder mit unterschiedlichen Fähigkeiten und Bedürfnissen einlädt und fördert. Der Snoezelraum wird als Rückzugsort und zur Förderung der sensorischen Wahrnehmung genutzt. Durch die Schaffung einer ansprechenden und beruhigenden Atmosphäre können Kinder mit besonderen Bedürfnissen gezielt gefördert werden. Hierfür sollen unter anderem moderne Technologien angeschafft werden, um den Kindern multisensorische Erlebnisse zu ermöglichen.

Marco Schmitz, Vorsitzender des Stiftungsrats der SozialstiftungNRW, MdL, übergab der Lebenshilfe Höxter – Werkstätten und Kita gGmbH am Mittwoch die Förderbescheide: „Wir freuen uns, durch die Förderung der „KiTa Mühlenwinkel“ und der „KiTa Alsternest“ zu ermöglichen, dass Kinder mit besonderen Bedürfnissen gezielt gefördert werden können. Außerdem ermöglicht die inklusive Umgestaltung der Außengelände das gemeinsame Spielen von Kindern mit und ohne Förderbedarf, was die Inklusion fördert. Die inklusive Gestaltung von Kindertageseinrichtungen mit heilpädagogischen Gruppen ist das Ziel des Sonderförderprogramms Kindertageseinrichtungen mit heilpädagogischen Gruppen der SozialstiftungNRW, was ein Volumen von 20,7 Millionen Euro hat.“

„Wir danken der SozialstiftungNRW herzlich für die großzügige Förderung, die die inklusive Umgestaltung des Außengeländes sowie der Spielgeräte und des Snoezelraums unserer Kindertagesstätten Alsternest und Mühlenwinkel ermöglicht. Diese Investition kommt unseren Kindern täglich zugute und macht Inklusion erlebbar. Außerdem ist der Um- und Erweiterungsbau der Kindertagesstätte Mühlenwinkel ein wichtiger Schritt für uns: Mit dem neuen Bewegungs- und Therapieraum können wir Kinder mit heilpädagogischem Förderbedarf noch gezielter begleiten und fördern. Wir danken der SozialstiftungNRW herzlich für die Unterstützung, welche diese Projekte möglich macht.“, erläuterte Jerome Major, Geschäftsführer der Lebenshilfe Höxter-Werkstätten und Kita gGmbH, im Rahmen der Übergabe.

 

Informationen zur SozialstiftungNRW:

Die SozialstiftungNRW – mit gesetzlichem Namen Stiftung Wohlfahrtspflege NRW – ist eine Stiftung öffentlichen Rechts des Landes Nordrhein-Westfalen. 1974 als Sozialstiftung gegründet, erhält sie jährlich 24,5 Millionen Euro aus den Erlösen der Spielbanken in Nordrhein-Westfalen sowie rund 1,1 Millionen Euro aus den Lotterie- und Wetteinnahmen. Damit finanziert sie soziale Projekte der gemeinnützigen Träger der freien Wohlfahrtspflege und ermöglicht die Umsetzung innovativer Ideen. Bis heute hat sie rund 8.700 Vorhaben mit einer Fördersumme von einer Milliarde Euro unterstützt. Über die Auswahl der Projekte entscheidet der zehnköpfige Stiftungsrat. Er besteht zur Hälfte aus Parlamentariern, die vom NRW-Landtag entsandt werden. Jeweils zwei Mitglieder stellen die Spitzenverbände in der Arbeitsgemeinschaft Freie Wohlfahrtspflege NRW sowie das Sozialministerium. Ein weiteres Mitglied stellt das Finanzministerium.

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