UPDATE : SozialstiftungNRW stellt 20 Millionen Euro für Hitzeschutz bereit

Sonderprogramm ermöglicht schnelle Investitionen in Wohneinrichtungen für Menschen mit Behinderung – bestehende Förderung zur umfänglichen energetischen Erneuerung läuft weiter.

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Mit einem neuen Sonderprogramm verstärkt die SozialstiftungNRW den Hitzeschutz in Wohneinrichtungen für Menschen mit Behinderungen. Der Stiftungsrat beschloss, dafür insgesamt 20 Millionen Euro bereitzustellen. Gefördert werden Kauf und Einbau fest installierter Klimaanlagen in Gruppen- und Gemeinschaftsräumen. 

Der Förderaufruf mit weiteren Informationen wird in wenigen Monaten folgen. Der rechtliche Rahmen für ein vereinfachtes Verfahren wird derzeit noch geklärt. Eine Antragstellung ist daher derzeit noch nicht möglich.

Der Hitzesommer 2026 hat deutlich gemacht, dass viele Wohneinrichtungen der Eingliederungshilfe auf langanhaltende hohe Temperaturen noch nicht ausreichend vorbereitet sind. Gerade für Menschen, die bei extremer Hitze gesundheitlich besonders gefährdet sind, können wirksame Kühlmöglichkeiten einen wichtigen Schutz bieten. Bis zu 30.000 Menschen leben nach Schätzung der SozialstiftungNRW in Wohnangeboten, die von dem neuen Sonderprogramm profitieren können.

Thermometer im Sand zeigt hohe Temperaturen von rund 35 Grad Celsius.

Das Sonderprogramm dient als schnelle Hilfe bei besonderen Hitzespitzen und soll gesundheitliche Risiken für die Bewohnerinnen und Bewohner deutlich reduzieren.

„Wir als SozialstiftungNRW sind uns unserer besonderen Verantwortung für Menschen mit Behinderungen sehr bewusst. Gerade Menschen, die auf Unterstützung angewiesen sind, müssen auch bei extremen Temperaturen bestmöglich geschützt werden“, erklärt der Stiftungsratsvorsitzende Marco Schmitz, MdL. „Deshalb stellen wir jetzt 20 Millionen Euro für konkrete Sofortmaßnahmen bereit. Gleichzeitig ist für uns klar: Diese Akuthilfe ersetzt nicht die langfristige Vorsorge. Unser bestehendes Förderprogramm für nachhaltige Investitionen in die Gebäude läuft weiter. So verbinden wir schnellen Schutz mit dauerhafter Verbesserung.“

Gefördert werden Kauf und Einbau fest installierter Klimaanlagen mit bis zu 5.000 Euro je Gruppen- oder Gemeinschaftsraum. Zunächst können je Einrichtung bis zu vier solcher Räume berücksichtigt werden. Aufgrund des besonderen Stiftungsinteresses ist eine Förderung von bis zu 90 Prozent der förderfähigen Kosten möglich.

Damit die Maßnahmen schnell umgesetzt werden können, wird das Verfahren gegenüber der regulären Förderung vereinfacht. Die sonst geltende Bagatellgrenze entfällt. Der für die Antragstellung erforderliche Liefer- oder Leistungsvertrag kann bereits unter dem Vorbehalt einer Förderzusage geschlossen werden.

Das neue Sonderprogramm ist ausdrücklich als Soforthilfe für besondere Hitzespitzen gedacht. Parallel dazu bleibt die „Ergänzungsförderung zur Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM)“ bestehen. Für dieses Programm hat die SozialstiftungNRW 15 Millionen Euro zur Verfügung gestellt. Fördermittel daraus können weiterhin beantragt werden, um langfristig und nachhaltig in die Gebäude der Einrichtungen zu investieren und sie dauerhaft besser auf die Folgen des Klimawandels vorzubereiten.

UPDATE:

Aufgrund der Rückmeldungen von Ihnen, als Träger, nutzt Norbert Killewald, Stiftungsvorstand, die Möglichkeit persönlich über den geplanten Förderaufruf zu informieren.

Die Antragstellung ist derzeit noch nicht möglich. Anträge können erst eingereicht werden, sobald der offizielle Förderaufruf von unserer Seite veröffentlicht wurde. Vorher eingereichte Anträge können NICHT bearbeitet werden.

Für das Antragsverfahren sind zwei Phasen vorgesehen:

  • Phase 1 – bis zum 31.03.
    In der ersten Phase können Anträge für bis zu vier Gruppenräume gestellt werden.
     
  • Phase 2 – ab dem 01.04.
    Im Anschluss können auch Anträge für mehr als vier Gruppenräume gestellt werden.
     
  • Antragstellung für mehrere Einrichtungen
    Träger, die mehrere Einrichtungen betreiben, müssen nicht für jede Einrichtung einen separaten Antrag stellen. Die Maßnahmen können gebündelt in einem Antrag eingereicht werden. Dadurch wird das Verfahren für die Träger und die zuständige Stelle vereinfacht.

👉 Über den Start des Förderaufrufs sowie die weiteren Einzelheiten zum Antragsverfahren informieren wir rechtzeitig.