Neue Förderrichtlinie der SozialstiftungNRW in Kraft getreten

Die Förderrichtlinie der Stiftung Wohlfahrtspflege NRW wurde überarbeitet. Die neue Förderrichtlinie kann wie gewohnt im Reiter „Förderung“ unter „Grundlagen“ und dann im Punkt „Förderrichtlinie“ abgerufen werden. Sie können aber auch direkt hier klicken.

News |

Mit dem heutigen Tag tritt die neue Förderrichtlinie in Kraft und gilt damit für alle eingehenden Anträge ab dem heutigen Tag. Die meisten Änderungen betreffen vor allem die Mitarbeitenden der Geschäftsstelle. Für Träger der Freien Wohlfahrtspflege dürfte vor allem interessant sein, dass es in Anschub-, Quartier- und Modellprojekten künftig eine Pauschale für personalbezogene Sachausgaben gibt. Solche Ausgaben müssen also im Verwendungsnachweis künftig nicht mehr einzeln nachgewiesen werden. Darüber hinaus werden künftig auch Gemeinausgaben, die im Zusammenhang mit dem Förderprojekt stehen, gefördert. Hierfür wird ebenfalls ein Betrag, der von den zuwendungsfähigen Personalausgaben abhängt, gewährt. Auch diese Pauschale gilt nicht nur bei der Bemessung, sondern auch bei der Abrechnung der Zuwendung. Näheres dazu können Sie unter Nummer 5.4.2.4 der Förderrichtlinie nachlesen.