Bereits einzelne bauliche Maßnahmen können Barrieren wirksam abbauen und die Teilhabe vieler Menschen spürbar verbessern. Mit dem Förderaufruf „Inklusion möglich machen – Barrierefreiheit fördern“ schafft die SozialstiftungNRW hierfür neue Anreize: Insgesamt stehen fünf Millionen Euro für investive Einzelmaßnahmen zur Verfügung – also für gezielte Investitionen, die unabhängig von größeren Umbau- oder Sanierungsmaßnahmen umgesetzt werden können.
Mit einer Förderquote von bis zu 70 Prozent und einem vereinfachten Antragsverfahren unterstützt die SozialstiftungNRW Träger dabei, Barrierefreiheit schneller und unbürokratischer umzusetzen.
Der Förderaufruf eröffnet Trägern die Möglichkeit, gezielt einzelne Maßnahmen umzusetzen, die den Zugang zu ihren Einrichtungen verbessern. Gefördert werden sowohl einzelne als auch kombinierte investive Maßnahmen – etwa automatische Türanlagen, Rampen, Aufzüge oder taktile Leitsysteme. Eine umfassende Sanierung oder ein größeres Umbauvorhaben ist hierfür nicht erforderlich.
„Barrierefreiheit beginnt oft mit einer einzelnen Maßnahme, die für viele Menschen einen entscheidenden Unterschied macht. Deshalb unterstützen wir gezielt investive Einzelmaßnahmen, mit denen Barrieren schnell und wirksam beseitigt werden können. So schaffen wir mehr Teilhabe und erleichtern den Zugang zu sozialen Einrichtungen“, erklärt der Stiftungsratsvorsitzende Marco Schmitz, MdL.
Nähere Details entnehmen Sie bitte dem Informationsschreiben zur Förderung Barrierefreiheit (Absatz „Inklusion möglich machen – Barrierefreiheit fördern“ - Einzelmaßnahmen zur Schaffung von Barrierefreiheit).
Zudem hat die Stiftung in dem Informationsblatt „Was verstehen wir unter Barrierefreiheit“ Quellen zusammengetragen, die Ideen für mögliche Maßnahmen geben.