Die Vielfalt des Förderspektrums der SozialstiftungNRW wird durch die bewilligten Zuwendungen der 240. Sitzung des Stiftungsrates am heutigen Tag deutlich.
Die SozialstiftungNRW unterscheidet grundsätzlich folgende Förderarten:
- Die Anschubförderung in Form von Personal- und Sachausgaben. Heute wurden Zuwendungen für den „Auf- und Ausbau eines Quartiers-, Begegnungs- und Beratungszentrum in Marl-Sinsen“ und die „Anschubfinanzierung für das Quartier Welschen Ennest in Kirchhundem“ bewilligt.
- Die Investitionsförderung nimmt einen Großteil der Förderungen ein und beinhaltet neben dem möglichen Erwerb eines Grundstücks, der Baumaßnahme auch den Erwerb von Ausstattungsgegenständen. In dieser Stiftungsratssitzung belief sich die Summe der Zuwendungen für Investitionen auf insgesamt ~ 1,9 Mio. Euro. Es werden die vielfältigsten Menschen in den Einrichtungen davon profitieren. Der Bereich Wohnen für Menschen mit Behinderung nimmt mit 6 Anträgen eine besondere Rolle ein. Hinzu kommen Ausstattungen verschiedener Einrichtungen, wie Quartierstreffs und einem Frauenhaus. Hinsichtlich des Sonderprogramms „Kindertageseinrichtungen mit heilpädagogischen Gruppen“ wurden ebenfalls die ersten Zuwendungen bewilligt.
Die Bewilligungsliste mit den einzelnen Beschlüssen finden Sie hier als Download.