Die Vielfalt des Förderspektrums der SozialstiftungNRW wird durch die bewilligten Zuwendungen der 237. Sitzung des Stiftungsrates am heutigen Tag deutlich.
Wir freuen uns hier einen Überblick über diese Vielfalt geben zu können.
Die SozialstiftungNRW unterscheidet grundsätzlich folgende Förderarten:
- Die Anschubförderung in Form von Personal- und Sachausgaben. Heute wurden Zuwendungen für ein Quartiersprojekt, das Modellprojekt zur Anwendung der Patientenverfügung bei psychisch erkrankten Personen mit Psychiatrieerfahrung sowie der Anschub des Projektes „Ehrenamt von Menschen mit Behinderung“ bewilligt.
- Die Investitionsförderung nimmt einen Großteil der Förderungen ein und beinhaltet neben dem möglichen Erwerb eines Grundstücks, der Baumaßnahme auch den Erwerb von Ausstattungsgegenständen. In dieser Stiftungsratssitzung belief sich die Summe der Zuwendungen für Investitionen auf insgesamt 3.235.300,00 €. Dabei werden die vielfältigsten Menschen in den Einrichtungen davon profitieren. Neben zwei Anträgen von Frauenhäusern und dem Circus Schnick-Schnack nehmen die Bereiche Wohnen für Menschen mit Behinderung mit 10 Anträgen und Wohnungslosigkeit mit 4 Anträgen eine besondere Rolle ein.
Einmal mehr unterstreicht die SozialstiftungNRW, dass sie an der Seite der Betroffenen steht.
Die Bewilligungsliste mit den einzelnen Beschlüssen finden Sie hier.