Der Stiftungsrat der Stiftung Wohlfahrtspflege NRW hat in der Jubiläumssitzung insgesamt 14 Anträge, vorbehaltlich der Prüfung der Fördervoraussetzungen im Einzelnen, bewilligt. Die Bewilligung erfolgt erst mit Bekanntgabe des Zuwendungsbescheids.
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