Mit dem Sonderprogramm verstärkt die SozialstiftungNRW den Hitzeschutz in Wohneinrichtungen für Menschen mit Behinderungen. Gefördert werden Kauf und Einbau fest installierter Klimaanlagen in Gruppen- und Gemeinschaftsräumen.
Die Antragstellung ist derzeit noch nicht möglich. Anträge können erst eingereicht werden, sobald der offizielle Förderaufruf von unserer Seite veröffentlicht wurde. Vorher eingereichte Anträge können NICHT bearbeitet werden.
Für das Antragsverfahren sind zwei Phasen vorgesehen:
- Phase 1 – bis zum 31.03.
In der ersten Phase können Anträge für bis zu vier Gruppenräume gestellt werden.
- Phase 2 – ab dem 01.04.
Im Anschluss können auch Anträge für mehr als vier Gruppenräume gestellt werden.
- Antragstellung für mehrere Einrichtungen
Träger, die mehrere Einrichtungen betreiben, müssen nicht für jede Einrichtung einen separaten Antrag stellen. Die Maßnahmen können gebündelt in einem Antrag eingereicht werden. Dadurch wird das Verfahren für die Träger und die zuständige Stelle vereinfacht.
Über den Start des Förderaufrufs informieren wir rechtzeitig.
Schon jetzt stehen erste übergeordnete Informationen in dem Informationsschreiben „Sonderprogramm Hitzeschutz in Wohneinrichtungen für Menschen mit Behinderungen“.
Das Sonderprogramm ist ausdrücklich als Soforthilfe für besondere Hitzespitzen gedacht. Parallel dazu bleibt die „Ergänzungsförderung zur Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM)“ bestehen. Für dieses Programm hat die SozialstiftungNRW 15 Millionen Euro zur Verfügung gestellt. Fördermittel daraus können weiterhin beantragt werden, um langfristig und nachhaltig in die Gebäude der Einrichtungen zu investieren und sie dauerhaft besser auf die Folgen des Klimawandels vorzubereiten.