Schritt für Schritt zur Förderung

Die Förderung der SozialstiftungNRW folgt einem klar strukturierten Prozess. Hier erfahren Sie, ob Ihr Projekt gefördert werden kann und wie Sie die Förderung beantragen. Grundsätzlich ist eine Förderung sowohl für einmalige Investitionen – etwa bei Bauprojekten – genauso möglich wie für laufende Personal- und Sachausgaben von Projekten.

Auf einen Blick: Können wir Ihr Projekt fördern?

Eine Förderung durch die SozialstiftungNRW ist möglich, wenn Ihr Projekt diese Bedingungen erfüllt:

  • Ihre Organisation ist nach den Regeln unserer Stiftung grundsätzlich förderfähig.
  • Ihre Organisation ist Mitglied in einem Spitzenverband der Wohlfahrtspflege NRW – also bei der AWO, dem Deutschen Roten Kreuz, der Diakonie, der Caritas, dem Paritätischen Wohlfahrtsverband oder der Jüdischen Gemeinde in Nordrhein-Westfalen.
  • Ihre Einrichtung ist eine juristische Person – also beispielsweise eine GmbH oder ein e. V. – und im Sinne des Steuerrechts gemeinnützig.
  • Ihre Einrichtung bzw. Ihr Projekt ist in NRW angesiedelt.
  • Ihr Projekt kann nicht durch eine Regelfinanzierung oder eine andere Finanzierungsmöglichkeit umgesetzt werden (Subsidiaritätsgrundsatz).
  • Die Umsetzung der Maßnahme hat noch nicht begonnen. Dies bedeutet, dass grundsätzlich der Abschluss eines der Ausführung zuzurechnenden Lieferungs- und Leistungsvertrages erst nach Erhalt des Zuwendungsbescheids erfolgen darf. 
Zwei Personen diskutieren gemeinsam ein Dokument in einem Büro oder Besprechungsraum.

So funktioniert Ihre Antragsstellung.

  1. Sie nehmen Kontakt mit Ihrem Spitzenverband der Freien Wohlfahrtspflege auf, stellen Ihr geplantes Förderprojekt vor und stimmen es ab. Von Seiten des Spitzenverbands erfolgt eine Empfehlung für die bestmögliche Förderung Ihres Projektes.
Bitte beachten Sie ggf. abweichende Regelungen in den Sonderprogrammen. Die Antragsvoraussetzungen für die Sonderprogramme sind im jeweiligen Förderaufruf definiert.
     
  2. Sollte der für Sie zuständige Spitzenverband eine Förderung durch die SozialstiftungNRW als aussichtsreich ansehen, besteht die Möglichkeit, dass Sie einen Termin zur Vorstellung des geplanten Projektes, mit der für die Region zuständigen Sachbearbeiter bzw. Sachbearbeiter der Geschäftsstelle, vereinbaren. Unser Team prüft gemeinsam mit Ihnen, welche Förderung denkbar ist und weist Sie auf mögliche Punkte hin, die im Antrag besonders beachtet werden sollten. Dieses Gespräch kann zusammen mit Ihrem Spitzenverband durchgeführt werden.

    Sie bereiten zusammen mit Ihrem Spitzenverband den Förderantrag vor und stellen ihn online im Förderportal unter https://www.swweb.nrw.de/onlineantrag#login .  Bei erstmaliger Nutzung des Förderportals ist es erforderlich, dass Sie sich registrieren. Sollten Sie bereits registriert sein, müssen Sie sich lediglich auf der Startseite anmelden.

    Die Registrierung geschieht folgendermaßen: Für Förderungen der SozialstiftungNRW steht lediglich der rechte Bereich auf der Startseite „Für Organisationen, Unternehmen & Vereine“ zur Verfügung. Dort haben Sie zwei Möglichkeiten – entweder Sie legen sich ein „Stiftung Wohlfahrtspflege.NRW-Konto“ an oder Sie melden sich über den Button „mit Mein Unternehmerkonto anmelden“ an, falls Sie über ELSTER-Organisationszertifikate verfügen. Erläuterungen zum „Mein Unternehmenskonto“ können Sie dieser Handreichung des Ministeriums für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen entnehmen. Wenn Sie sich ein „Stiftung Wohlfahrtspflege.NRW-Konto“ anlegen, beachten Sie bitte, dass Sie dieses auf Ihren Namen anlegen (und nicht etwa der Organisation, für die Sie einen Antrag stellen wollen). Am besten benutzen Sie auch keine Funktions-E-Mail-Adresse. Das Förderportal leitet Sie durch den Registrierungsprozess.

    Wenn Sie registriert sind, können Sie sich anmelden. Im Fördernehmercockpit haben Sie die Möglichkeit, einen neuen Antrag zu stellen oder Ihre bisher eingereichten Anträge einzusehen.

    Zum Erstellen eines Online-Antrags klicken Sie auf der Startseite auf den Button „Neuen Antrag stellen“. Wenn Sie bereits einen Antrag über SW.web eingereicht haben, können Sie im Bereich „Vorbelegung“ die Daten aus diesem Antrag über das Auswahlmenü für Ihren neuen Antrag übernehmen. Wählen Sie hierfür im Dropdownmenü den Antrag aus. Mit einem Klick auf den Button „Daten übernehmen“, übertragen Sie die Daten aus dem ausgewählten Antrag in das Antragsformular. Dabei handelt es sich um personenbezogene Daten wie Name, Kontakt- und Bankdaten. Sie können die übernommenen Daten in den Feldern auch nachträglich ändern.

    Tragen Sie bitte die benötigten Informationen ein. Bei allen mit Sternchen gekennzeichneten Feldern handelt es sich um Pflichtfelder. Manche Felder enthalten zusätzliche Informationen und Hinweise in Form eines Informationsbuttons. Dieser Button ist als schwarzer Kreis mit weißem „i“ dargestellt. Fahren Sie mit Ihrer Maus über diesen Button, um weitere beschreibende Informationen zu erhalten.

    Bevor Sie Ihren Antrag einreichen können, müssen Sie noch Anlagen beifügen. Was in Ihrem Fall erforderlich, können Sie dieser Übersicht entnehmen.

    Vor der Einreichung Ihres Online-Antrags stehen Ihnen im letzten Schritt vier Optionen zur Verfügung: die Felder „Abbrechen und zurück“, „Zwischenstand speichern“, „Entwurfsversion drucken“ und „Antrag online einreichen“. Mit Klick auf den Button „Abbrechen und zurück“ löschen Sie alle getätigten Eingaben zum Online-Antrag. Mit Klick auf den Button „Zwischenstand speichern“ können Sie Ihre aktuellen Eingaben speichern. Den zwischengespeicherten Online-Antrag können Sie zu einem späteren Zeitpunkt über die Antragskachel wieder aufrufen und weiterbearbeiten oder freigeben. Mit Klick auf den Button „Entwurfsversion drucken“ können Sie den aktuellen Stand des Antrags als PDF-Entwurf drucken (sollten Sie eine Kopie des fertigen Antrags für Ihre Unterlagen wünschen, ist dies nicht notwendig – der Antrag wird Ihnen nämlich nach seiner Einreichung als PDF zur Verfügung gestellt). Mit Klick auf den Button „Antrag online einreichen“, erscheint ein Hinweistext, welcher Sie darüber aufklärt, dass Sie den Antrag nach der Freigabe nicht mehr bearbeiten können. Sobald Sie auf den Button „Antrag online einreichen“ klicken, übermitteln Sie den Online-Antrag an die Bewilligungsbehörde.

    Der Antrag muss zwar nicht mehr postalisch eingereicht werden, aber es ist dennoch erforderlich, dass ein Ausdruck des generierten PDFs von der/den vertretungsberechtigten Person(en) unterzeichnet wird und ein Scan davon im Förderportal hochgeladen wird. Klicken Sie dazu in der Übersicht Ihrer Anträge auf den Pfeil neben dem betroffenen Antrag, mit dem Sie ein Menü zum Antrag ausklappen können. Klicken Sie dort auf „Antrag hochladen“, füllen Sie alle Pflichtfelder aus, laden Sie den Scan hoch und klicken Sie anschließend unten rechts auf „Versenden“. Wenn die Nachricht „Erfolg. Vielen Dank. Die Nachricht wurde erfolgreich an die zuständige Behörde übermittelt!“ erscheint, ist Ihr Antrag vollständig eingereicht.
     
  3. Ihr Spitzenverband erstellt eine Stellungnahme zu dem Projekt und beurteilt die Nachhaltigkeit der Maßnahme. Diese wird in das Förderportal der SozialstiftungNRW hochgeladen.