Sonderprogramm Kindertageseinrichtungen mit heilpädagogischen Gruppen

Die Stiftung will die Umwandlung der Heilpädagogischen Einrichtungen in additive Einrichtungen als Infrastrukturmaßnahme fördern. Sie beabsichtigt ferner, die vorhandenen additiven Einrichtungen in ihrem Inklusionsprozess zu unterstützen.

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Schon vor der Ratifizierung der UN-Behindertenrechtskonvention haben Einrichtungen in NRW damit begonnen, Kindern mit Behinderungen in weitem Maße den Besuch einer Kindertageseinrichtung gemeinsam mit Kindern ohne Behinderung zu ermöglichen. Die wohnortnahe Einzelintegration, integrative Gruppen oder Einrichtungen waren und sind übliche Organisationsformen in bzw. an Kindertagesstätten nach dem Kinderbildungsgesetz (KiBiz). Der überwiegende Teil der Kinder mit Beeinträchtigungen findet heute dort einen Platz.

 Daneben gibt es aber noch viele Kinder mit komplexen Beeinträchtigungen oder speziellen Bedarfen, die in rein heilpädagogischen Einrichtungen der Eingliederungshilfe oder in additiven, heilpädagogischen Gruppen in einer KiBiz-KiTa betreut werden.

 Die Stiftung will die Umwandlung der Heilpädagogischen Einrichtungen in additive Einrichtungen als Infrastrukturmaßnahme fördern. Sie beabsichtigt ferner, die vorhandenen additiven Einrichtungen in ihrem Inklusionsprozess zu unterstützen. Mit einer Verbundmodellprojektreihe soll des Weiteren die stärkere Vernetzung von additiven Einrichtungen in die Frühförderung und mit Unterstützungsangeboten bei besonderen Problemlagen wie z. B. Armut und Sucht gefördert werden. Das Sonderprogramm gliedert sich in drei Bausteine.

 Lesen Sie weiter in dem Papier zum Sonderprogramm.