Immer wieder bekommen wir von der SozialstiftungNRW Vorschläge für Projektanträge oder Beratungsanfragen. Deshalb stellen wir hier kurz und knapp zusammen, wer förderfähig ist – denn unsere Partner sind ausschließlich die Träger der Freien Wohlfahrtspflege NRW und ihre Mitglieder.
Voraussetzungen für eine Förderung:
- Ihre Organisation ist Mitglied in einem Spitzenverband der Freien Wohlfahrtspflege NRW – also bei der AWO, dem Deutschen Roten Kreuz, der Diakonie, der Caritas, dem Paritätischen oder den Jüdischen Gemeinden in Nordrhein-Westfalen.
- Ihre Einrichtung ist eine juristische Person, also beispielsweise eine GmbH oder ein e. V., und im Sinne des Steuerrechts gemeinnützig.
- Ihre Einrichtung bzw. Ihr Projekt ist in NRW angesiedelt.
- Ihr Projekt kann nicht durch eine Regelfinanzierung oder eine andere Finanzierungsmöglichkeit umgesetzt werden (Subsidiaritätsprinzip).
- Die Umsetzung der Maßnahme hat noch nicht begonnen. Dies bedeutet, dass der Abschluss eines Lieferungs- und Leistungsvertrages grundsätzlich erst nach Erhalt des Zuwendungsbescheids erfolgen darf.
Wenn diese Bedingungen erfüllt sind, geht es in drei Schritten mit der Antragstellung weiter.
Drei Schritte bis zur Antragstellung
- Sie nehmen immer zuerst Kontakt mit Ihrem Spitzenverband der Freien Wohlfahrtspflege NRW auf. Hier stellen Sie Ihr geplantes Förderprojekt vor und stimmen es ab. Von Seiten des Spitzenverbands erfolgt eine Empfehlung für die bestmögliche Förderung Ihres Projektes.
- Sollte der für Sie zuständige Spitzenverband eine Förderung durch die SozialstiftungNRW als aussichtsreich ansehen, bestehen zwei Möglichkeiten:
- Sie vereinbaren einen Termin zur Vorstellung des geplanten Projektes unter info@sw.nrw.de oder
- Sie bereiten zusammen mit Ihrem Spitzenverband den Förderantrag vor und stellen ihn online im Förderportal ein.
- Ihr Spitzenverband erstellt eine Stellungnahme zu dem Projekt und beurteilt die Nachhaltigkeit der Maßnahme. Diese wird in das Förderportal der SozialstiftungNRW hochgeladen.
Programm- und Projektschwerpunkte der SozialstiftungNRW
Aktuell fördert die SozialstiftungNRW Projekte und Programme mit folgenden Schwerpunkten:
- Sonderprogramm Vielfältige Gesellschaft
- Sonderprogramm Barrierefreiheit
- Förderschwerpunkt Wohnungslosigkeit
- Modellprojekte
- Ergänzungsförderung im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG EM)
- Sonderprogramm Hitzeschutz
Schauen Sie gerne auch in die jeweiligen Informationsschreiben – dort finden Sie weitere Hinweise zu besonderen Fördervoraussetzungen.
Sie haben eine Projektidee, die dazu passen könnte? Prima – dann wenden Sie sich im ersten Schritt an Ihren Spitzenverband. Dieser ist stets über unsere Fördermöglichkeiten informiert, berät Sie individuell und ist Ihnen bei der konkreten Antragstellung behilflich.
Weitergehende Informationen zur Antragstellung, insbesondere zur Nutzung des Förderportals finden Sie unter: https://sozialstiftung.nrw/antragstellung