Verbundvorhaben „Assistive Technik im Wohnen in der Eingliederungshilfe“

Pressemitteilung |

KI und digitale Tools ermöglichen Menschen mit Behinderung mehr Eigenständigkeit 

SozialstiftungNRW startet großes Verbundprojekt zur Erforschung assistiver Technik 

Digitale Technologien und Künstliche Intelligenz eröffnen Menschen mit Behinderung ganz neue Möglichkeiten für ein eigenständiges Leben. Doch bislang werden die Chancen der neuen Technik nur wenig genutzt. Ihr Einsatz ist schlichtweg noch nicht hinreichend erprobt. Das ändert die SozialstiftungNRW nun mit einem groß angelegten Verbundprojekt. Mit einer Auftaktveranstaltung startete das Vorhaben „Assistive Technik im Wohnen in der Eingliederungshilfe“ am Dienstag in Essen.

Essen. 

Das Licht geht auf Zuruf an, individuelle Kühlschrankfächer öffnen sich per Fingerabdruck und Sensoren rufen im Notfall automatisch Hilfe: Assistive Technik kann Menschen mit Behinderung zu deutlich mehr Eigenständigkeit und Sicherheit verhelfen. Die SozialstiftungNRW will die neuen technischen Möglichkeiten nun durch ein landesweit einzigartiges Verbundvorhaben mit zehn Trägern der Freien Wohlfahrt voranbringen. Insgesamt 2.500.000 Euro stellt die Stiftung für die Projekte zur Verfügung. Erprobt werden die neuen technischen Lösungen in Wohneinrichtungen in Nordkirchen, Ochtrup, Sundern, Mönchengladbach, Euskirchen, Düren, Oberhausen, Gelsenkirchen, Bielefeld, Brakel, Nettetal und Olpe.

Sprachassistenzsysteme oder Sensoren ermöglichen mehr Selbständigkeit 

„Menschen mit Behinderung haben ein Recht auf ein selbstbestimmtes Leben. Dazu hat sich Deutschland in der UN-Behindertenrechtskonvention verpflichtet,“ erklärt der Stiftungsratsvorsitzende der SozialstiftungNRW, Marco Schmitz, MdL. „Assistive Technik kann dazu einen erheblichen Beitrag leisten. Deshalb investiert die SozialstiftungNRW gezielt in die Anwendungsforschung dieser Zukunftstechnologien.“ Das zweijährige Verbundprojekt wird wissenschaftlich begleitet von der Hochschule Niederrhein und der Evangelischen Hochschule Rheinland-Westfalen-Lippe. 

In den Wohneinrichtungen der beteiligten Träger leben Menschen mit körperlichen und / oder geistigen Behinderungen. Erprobt werden etwa Sprachassistenzsysteme. Sie können zum Beispiel per Zuruf Türen öffnen oder Heizungen regulieren, aber auch Informationen bereitstellen – von den Tagesplänen der Einrichtung bis hin zu Wetterdiensten. Ein weiteres Beispiel sind Indoor-Navigationssysteme, die orientierungslosen Menschen helfen, sich im Gebäude zurechtzufinden. Und Sensoren verbessern die Sicherheit, indem sie zum Beispiel im Falle eines epileptischen Anfalls Hilfe anfordern. 

Mehr Zeit für die Menschen durch Entlastung des Pflegepersonals 

Die neue Technologie wird aber auch eingesetzt, um das Pflegepersonal zu entlasten, damit mehr Zeit für den direkten Kontakt zu den Menschen bleibt. So wird zum Beispiel eine KI-gestützte Dienstplanung getestet, die den Einsatz des Personals optimiert. Mithilfe von Robotic und KI werden Routineaufgaben automatisiert, etwa beim Medikamentenmanagement. „Angesichts des Arbeitskräftemangels werden wir um den Einsatz assistiver Technik in Zukunft nicht mehr herumkommen“, sagt Dr. Dorothée Schlebrowski vom Sozialwerk St. Georg in Gelsenkirchen, dem Projektkoordinator des Verbundvorhabens. Am Ende des Projekts sollen die Erfahrungen der zehn Leistungserbringer in ein Konzept zum dauerhaften Einsatz assistiver Technik fließen, das auch für andere Einrichtungen nutzbar wird. Die Ergebnisse haben insofern Gewicht, als die ausgewählten Träger mit ihren Projektstandorten einen bedeutenden Anteil des Marktes abdecken. „Wir hoffen, dass das die Leistungsträger überzeugen kann, die assistive Technik in die Regelfinanzierung zu nehmen,“ sagt Schlebrowski. 

Zum Hintergrund: 

Informationen zur SozialstiftungNRW 

Die SozialstiftungNRW – mit gesetzlichem Namen Stiftung Wohlfahrtspflege NRW – ist eine Stiftung öffentlichen Rechts des Landes Nordrhein-Westfalen. 1974 als Sozialstiftung gegründet, erhält sie jährlich 24,5 Millionen Euro aus den Erlösen der Spielbanken in Nordrhein-Westfalen sowie rund 1,1 Millionen Euro aus den Lotterie- und Wetteinnahmen. Damit finanziert sie soziale Projekte der gemeinnützigen Träger der freien Wohlfahrtspflege und ermöglicht die Umsetzung innovativer Ideen. Bis heute hat sie rund 8.700 Vorhaben mit einer Fördersumme von einer Milliarde Euro unterstützt. Über die Auswahl der Projekte entscheidet der zehnköpfige Stiftungsrat. Er besteht zur Hälfte aus Parlamentariern, die vom NRW-Landtag entsandt werden. Jeweils zwei Mitglieder stellen die Spitzenverbände in der Arbeitsgemeinschaft Freie Wohlfahrtspflege NRW sowie die zuständigen Landesministerien.

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