Die antragstellende Organisation soll an den digitalen Wandel angeschlossen werden; dafür sind sowohl technische Ausstattungen erforderlich (bis hin zu einem stabilen WLAN) als auch der Aufbau digitaler pädagogischer Formate (digtiales Unterrichten). Die Zielgruppe soll unmittelbar in die Entwicklung eingebunden werden - die Teilhabe wird auch durch den Verleih von passenden Endgeräten gefördert.