Zuwendungsbescheid des Sozialwerk St. Georg e.V.

Pressemitteilung |

Assistive Technologien als Lösung gegen den Fachkräftemangel

SozialstiftungNRW fördert innovatives Modellprojekt zum Einsatz von assistiver Technik um Teilhabemöglichkeiten zu erweitern

Die SozialstiftungNRW startet ein neues Modellprojekt zur Förderung assistiver Technologien im Bereich Wohnen für Menschen mit Behinderung in der Eingliederungshilfe. Das richtungsweisende Vorhaben, das an zehn Standorten in ganz Nordrhein-Westfalen umgesetzt wird, soll den Einsatz digitaler und technischer Hilfsmittel zur Unterstützung eines selbstbestimmten Wohnens und zur Teilhabe von Menschen mit Behinderung erproben und weiterentwickeln. Der Stiftungsratsvorsitzende der SozialstiftungNRW, Marco Schmitz, MdL, übergab einem der zehn Standorte, dem Sozialwerk St. Georg e.V., am Dienstag den Förderbescheid über 175.000 Euro. 

Gelsenkirchen. 

Der anhaltende Fachkräftemangel im Gesundheits- und Sozialwesen stellt Pflegeeinrichtungen und die Eingliederungshilfe vor große Herausforderungen. Assistive Technologien, die von Alltagshilfen wie sprachgesteuerten Smart-Home-Systemen bis hin zu komplexen Assistenzsystemen zur Mobilitätsunterstützung reichen, können hier einen entscheidenden Beitrag leisten. Die SozialstiftungNRW setzt sich intensiv mit der Förderung von Projekten auseinander, die den Einsatz dieser Technologien erproben und weiterentwickeln. 

„Mit dem Verbundprojekt setzen wir neue Maßstäbe in der Eingliederungshilfe und wollen mit dem Teilprojekt zeigen, wie der Einsatz von Assistiver Technik einen wertvollen Beitrag zur Teilhabe von Menschen mit einer Beeinträchtigung erbringen kann. Gleichzeitig soll das Fachpersonal in den Einrichtungen entlastet werden“ erklärte Marco Schmitz anlässlich der Übergabe des Förderbescheids. 

Innovative Ansätze für mehr Selbstbestimmung 

Wolfgang Meyer, Vorstandssprecher Sozialwerk St. Georg e.V., betont die Bedeutung des Projekts: „Wir freuen uns sehr, dass uns die SozialstiftungNRW neben der Koordination des Verbundprojektes auch die Umsetzung eines eigenen Standortprojektes übertragen hat. Dies ermöglicht uns, passgenaue Technologien zu erproben, an die Bedarfe von Menschen mit Behinderung oder psychischer Erkrankung anzupassen und weiterzuentwickeln - immer geleitet von den zentralen Leitlinien, die uns Ethik und Datenschutz vorgeben. Die Erkenntnisse aus diesem wissenschaftlich begleiteten Projekt können dann langfristig auf andere Wohnformen und die gesamte Eingliederungshilfe übertragen werden.“ 

Zehn Standorte in ganz Nordrhein-Westfalen 

Das Projekt wird an zehn verschiedenen Standorten in Nordrhein-Westfalen durchgeführt, die jeweils als Modellregionen fungieren. In diesen Regionen arbeiten verschiedene Träger der Eingliederungshilfe eng mit technischen Experten und Forschungseinrichtungen zusammen, um maßgeschneiderte Lösungen zu entwickeln und zu erproben. Durch den Austausch der beteiligten Akteure und die wissenschaftliche Begleitung des Projekts sollen wertvolle Erkenntnisse gewonnen werden, die langfristig in die Praxis der Eingliederungshilfe in ganz NRW einfließen können. 

Insgeamt 2,5 Millionen Euro für das Verbundvorhaben 

Die SozialstiftungNRW stellt für das Verbundvorhaben eine Fördersumme von insgesamt 2,5 Millionen Euro bereit. Diese Mittel werden genutzt, um die technische Ausstattung der Standorte zu finanzieren, Schulungen für Fachkräfte anzubieten sowie die wissenschaftliche Evaluation des Projekts sicherzustellen. Das Modellprojekt ist auf eine Laufzeit von drei Jahren angelegt und soll nachhaltige Impulse für die Weiterentwicklung der Eingliederungshilfe in Nordrhein-Westfalen setzen.

 „Wir sehen in diesem Modellprojekt die Chance, einen wichtigen Beitrag zur digitalen Inklusion zu leisten. Es geht darum, wie assistive Technologien sinnvoll eingesetzt werden können, um Menschen mit Behinderung ein hohes Maß an Selbstbestimmung und Lebensqualität zu ermöglichen und gleichzeitig das Fachpersonal in den Einrichtungen zu entlasten“, erklärt Schmitz. 

Zu den jeweiligen Projektstandorten werden einzelne Pressemitteilungen mit den jeweiligen Projektschwerpunkten veröffentlicht. 

Die SozialstiftungNRW: 

Die SozialstiftungNRW – mit gesetzlichem Namen Stiftung Wohlfahrtspflege NRW – ist eine Stiftung öffentlichen Rechts des Landes Nordrhein-Westfalen. 1974 als Sozialstiftung gegründet, erhält sie jährlich 24,5 Millionen Euro aus den Erlösen der Spielbanken in Nordrhein-Westfalen sowie rund 1,1 Millionen Euro aus den Lotterie- und Wetteinnahmen. Damit finanziert sie soziale Projekte der gemeinnützigen Träger der freien Wohlfahrtspflege und ermöglicht die Umsetzung innovativer Ideen. Bis heute hat sie rund 8.700 Vorhaben mit einer Fördersumme von einer Milliarde Euro unterstützt. Über die Auswahl der Projekte entscheidet der zehnköpfige Stiftungsrat. Er besteht zur Hälfte aus Parlamentariern, die vom NRW-Landtag entsandt werden. Jeweils zwei Mitglieder stellen die Spitzenverbände in der Arbeitsgemeinschaft Freie Wohlfahrtspflege NRW sowie die zuständigen Landesministerien.

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