SozialstiftungNRW fördert Neubau eines inklusiven Wohnhauses
Förderbescheid an Gemeinnützige Jugend- und Behindertenhilfe in Gladbeck GmbH übergeben
Die Gemeinnützige Jugend- und Behindertenhilfe in Gladbeck GmbH baut in Gladbeck ein Wohnhaus für Menschen mit und ohne Behinderung. Die SozialstiftungNRW unterstützt die Baumaßnahme mit 270.000 Euro.
Gladbeck.
Am Nattkamp wird ein neues Wohngebäude mit insgesamt 12 Wohneinheiten entstehen. In neun der 12 Wohneinheiten werden in einem Intensiv Ambulant Betreuten Wohnen Menschen mit geistiger Beeinträchtigung ein Zuhause finden. Außerdem befinden sich in dem neuen Haus zusätzlich drei frei vermietbare Wohneinheiten. Am Freitag hat der Stiftungsratsvorsitzende der SozialstiftungNRW, Marco Schmitz, MdL, der Gemeinnützige Jugend- und Behindertenhilfe in Gladbeck GmbH als Bauherrin den Förderbescheid über 270.000 Euro für das Bauprojekt übergeben.
„Wir freuen uns, dieses inklusive und barrierefreie Bauprojekt mit 270.000 Euro zu fördern“, sagte Marco Schmitz bei der Übergabe des Förderbescheids. „Durch dieses Projekt wird Menschen mit geistiger Beeinträchtigung eine weitgehend eigenständige Lebensführung, soziale Eingliederung und Teilhabe am Leben in der Gemeinde ermöglicht. Die freien Wohnungen, die sich im Gebäude befinden und die zentrale Lage des Wohnhauses sind Zeichen gelebter Inklusion. Gerne tragen wir mit der Förderung zur Verbesserung der individuellen Lebenssituation sowie der Wohnsituation für Menschen mit Beeinträchtigung in Gladbeck bei.“
Herr Siegfried Schmitz, Geschäftsführer der Gemeinnützige Jugend- und Behindertenhilfe in Gladbeck GmbH sagte: „Mit dem Ausbau des ambulant betreuten Wohnens um das Angebot für Menschen mit geistiger Behinderung und Übergewicht, trägt die Gemeinnützige Jugend- und Behindertenhilfe in Gladbeck GmbH zur Verbesserung der Versorgungsqualität bei. Mit Hilfe eines solchen Angebotes werden die zukünftigen Bewohner/-innen die eine engmaschigere Form des betreuten Wohnens bedürfen, dem Bedarf entsprechend im inklusiven Leben begleitet. Unser Projekt ist nur möglich, weil wir Stiftungen wie die SozialstiftungNRW als unsere Förderer gewinnen konnten.“
Unterstützung schließt eine selbstbestimmte Lebensführung nicht aus
Neben der Wohnmöglichkeit können die künftigen Bewohner/-innen die Betreuungsleistung durch die Gemeinnützige Jugend- und Behindertenhilfe in Gladbeck GmbH nutzen. Die Betreuung respektiert dabei ihre Rechte auf Unterstützung bei der Bewältigung und dem Ausgleich behinderungsbedingter Beeinträchtigungen. Die Bewohner/-innen können somit in dem barrierefreien Neubau - je nach Fähigkeit der zu Betreuenden - mit der notwendigen Unterstützung durch die intensiv ambulante Betreuung weitgehend selbst bestimmt und eigenständig leben.
Durch die drei frei vermietbaren Wohneinheiten wird die Idee eines inklusiven Wohnens umgesetzt sowie Kontakt- und Begegnungsmöglichkeiten zwischen Menschen mit und ohne Behinderung geschaffen.
Zum Hintergrund:
Informationen zur SozialstiftungNRW
Die SozialstiftungNRW – mit gesetzlichem Namen Stiftung Wohlfahrtspflege NRW – ist eine Stiftung öffentlichen Rechts des Landes Nordrhein-Westfalen. 1974 als Sozialstiftung gegründet, erhält sie jährlich 24,5 Millionen Euro aus den Erlösen der Spielbanken in Nordrhein-Westfalen sowie rund 1,1 Millionen Euro aus den Lotterie- und Wetteinnahmen. Damit finanziert sie soziale Projekte der gemeinnützigen Träger der freien Wohlfahrtspflege und ermöglicht die Umsetzung innovativer Ideen. Bis heute hat sie rund 8.700 Vorhaben mit einer Fördersumme von einer Milliarde Euro unterstützt. Über die Auswahl der Projekte entscheidet der zehnköpfige Stiftungsrat. Er besteht zur Hälfte aus Parlamentariern, die vom NRW-Landtag entsandt werden. Jeweils zwei Mitglieder stellen die Spitzenverbände in der Arbeitsgemeinschaft Freie Wohlfahrtspflege NRW sowie die zuständigen Landesministerien.