Die Förderung wird für die Anschaffung von Mobiliar, technischer Ausstattung, Beleuchtung, Sonnschutz für das Außengelände und sonstigen Ausstattungsgegenständen (z. B. Geschirr, Besteck, Ausstattung des WCs mit Handtuch- und Seifenspender) verwendet. Das derzeit bereits vorhandene Mobiliar aus der bisherigen Frühförderstelle ist fast ausschließlich fest verankert und kann daher nicht in die neuen Räumlichkeiten mitgenommen werden.